Die Ausbildung, die Erfahrung und die ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiter gewährleisten gute Arbeit und damit Ihren Nutzen = stressles für Sie


  1. Kein Stress mit dem Finanzamt.
  2. Kein Stress mit den Mitarbeitern wegen der Gehaltsabrechnung.
  3. Keinen Stress mit den hundert verschiedenen Kassen, Genossenschaften und Ämtern
  4. Keinen Stress mit den Banken, weil klar erläuterte Bilanzen erstellt werden.
  1. Durch die BWA sehen Sie die monatliche Entwicklung.
  2. Durch unsere Bilanzmoderation per Power Point "sehen" Sie Ihre Zahlen visuell aufbereitet.
  3. Auf Wunsch erhalten Sie aussagefähige Kennzahlen. Benchmarking Intern und Extern für Sie.
  4. Wir liefern Ihnen damit handfeste Unterlagen für Ihre Geschäftspolitik.

    = Mehr Gewinn für die Zukunft!
Finanzbuchhaltung
  • Neben der Erfüllung der unzähligen gesetzlichen Vorschriften werden mit der Erfassung Ihrer Belege auch aussagefähige Unterlagen für Sie erstellt.
  • In der Buchhaltung werden die Grundlagen für eine "richtige" Bilanz gelegt mit all ihren Folgen für das Finanzamt und für die Bank und damit für Ihr Geld.
  • Sie erhalten eine betriebswirtschaftliche Auswertung die wir gerne mit Ihnen durchsprechen, damit Sie Folgerungen daraus ziehen können.
  • Sie erhalten die Umsatzsteuervoranmeldung.
  • Auf Wunsch erhalten Sie Branchenauswertungen zum Vergleich mit den Zahlen der Konkurrenz.
  • Auf Betriebsprüfungen ober betriebsnahe Veranlagungen bereiten wir Sie vor. Auf Wunsch werden wir beantragen, dass die Prüfungen bei uns in der Kanzlei durchgeführt werden.
  • Unser Ziel: Ihnen Ärger und Stress abnehmen = Sie haben dann Zeit für Dinge die Ihnen wichtig sind.
Lohnbuchhaltung
  • Pünktliche und korrekte Abwicklung der Löhne und Gehälter sind mit Voraussetzungen für einen ordentlichen Geschäftsablauf.
  • Wir nehmen Ihnen den gesamten Papierkrieg ab und erledigen für Sie das ganze Formular- und Meldewesen.
  • Wir erstellen auch Meldungen und Bescheinigungen für das Arbeitsamt, Krankengeld, Lohnfortzahlung, Verdienstbescheinigungen, Mutterschafts- und Erziehungsgeld und Statistiken.
  • Je nach Wunsch erhalten sie ausgedruckte Schecks oder Überweisungen oder auch elektronische Übertragungsanweisungen.
  • Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder die LVA/BfA werden auf Ihren Wunsch bei uns in der Kanzlei durchgeführt.
  • Unser Ziel: Ihnen Ärger und Stress abnehmen = Sie haben dann Zeit für Dinge die Ihnen wichtig sind.
Jahresabschluss
Die Erstellung von Jahresabschlüssen in den verschiedenen gesetzlich vorgesehenen Formen und Arten ist unser täglich Brot.
Aber immer unter Absprache mit Ihnen über die anzuwendende Bilanzpolitik.

Warum Jahresabschluss? Der Jahresabschluss ist erforderlich zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Steuerrecht, Handelsrecht, GmbHG, AktG Kreditwesengesetz etc). Für Sie als Unternehmer ist die Bilanzerstellung zum Teil notwendiges Übel (Finanzamt) oder auch dringende Notwenigkeit (Kreditunterlagen) oder Vergangenheitsbewältigung natürlich auch mit der Möglichkeit daraus für die Zukunft zu lernen. Wenn Sie nur den Schnee von gestern aufarbeiten ist das viel zu schade. Gestalten Sie die Bilanz und bringen Sie auch das zur Darstellung was Ihnen wichtig ist.

Wem geben Sie eine Bilanz? Die Sichtweise der Bilanzleser ist recht unterschiedlich und in der Zielrichtung und Auswirkung teilweise auch richtig gegenläufig. Wir als Steuerberater haben einige legale Möglichkeiten die Bilanzerstellung zu beeinflussen. Noch mehr Möglichkeiten können ausgeschöpft werden, wenn Sie schon während des Jahres mit uns sprechen.

Mit unserer Bilanzmoderation per Power Point gestalten wir das Bilanzgespräch für Sie auf neue Weise und auf jeden Fall interessant.

Hier ein Abriss dessen, was wir für Sie erledigen können:
Jahresabschlussarbeiten und Deklarationsberatung:

  • Erstellen von Jahresabschlüssen oder beratende Mitwirkung
    bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
  • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Fertigung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
  • Erstellung des Anlageverzeichnisses
  • Erstellung des Anhangs
  • Erstellung des Lageberichts
  • Bilanzanalyse mit Kennzahlen und Benchmarking
  • Bilanz und Basel II - Rating. Auswirkung und Optimierung des Kapitals. Wir sind auch zugelassener Rating-Advisory
  • Beratende Mitwirkung bei allen Steuerfragen zu Jahresabschlüssen und zu Fragen des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts
  • Fertigung sämtlicher laufender Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, sonstige Steuerarten)
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Erarbeiten von Anträgen aller Art (Stundung, Erlass)
Laufende Steuerberatung
  • Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen und Verhandlungen
    mit der Finanzverwaltung
  • Führen von Einspruchsverfahren und vorläufiger Rechtsschutz
  • Einholen von verbindlichen Zusagen bei Finanzbehörden
  • Steuerplanung
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Gründungsberatung
Gestaltende Steuerberatung
Hier können wir richtig viel für Sie tun. Hier können wir gestalten, bevor Tatsachen geschaffen werden. Bevor Sie betriebliche oder private Entscheidungen treffen, bieten wir Ihnen an mit uns zu reden. Wir werden uns anstrengen für Sie das Beste zu erreichen, gemäß unserem Credo: zuhören – verstehen – handeln.

Hier einige Beispiele:
Optimierung der Unternehmensstruktur, betrieblicher Abläufe und Funktionen

  • Rechtsformwahl und Steuerbelastungsvergleich
  • Steuerliche, zivilrechtliche und betriebswirtschaftliche Optimierung von
    Unternehmensstrukturen (Planung und Umsetzung)
  • Betriebsaufspaltungs- und Verpachtungskonzepte
  • Steueroptimierte Gestaltung der Unternehmensfinanzierung
  • Gestaltung und Steueroptimierung bei Betriebsübertragungen und Betriebsaufgabe
  • Steuerorientierte Vermögensumschichtungen zwischen Betriebs- und Privatsphäre
  • Beratung von vermögenden Personen durch Vermögensbilanzen
  • Entwicklung einer optimalen Vermögens- und Unternehmensstruktur
    für die Nachfolgeregelung
  • Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Management by out bzw. Management by in Konzepte
  • Steueroptimale Gestaltung von Testamenten
  • Steuerfragen der Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung
  • Entwicklung einer steueroptimalen Veräußerungskonzeption
  • Unterstützung der Käuferseite bei der Entwicklung einer steueroptimalen
    Finanzierung des Engagements
  • Gestaltung der steuerlichen Verwertung der Anschaffungskosten
  • Beratung zu Fragen der Stiftungen, Vermögenserhaltung und
    Rechnungslegung von Stiftungen
  • Abklärung von Sanierungschancen
  • Finanzierungs- und Förderungsberatung
  • Erstellung von Unternehmensplänen
  • Übernahme von Beiratsfunktionen
  • Übernahme von Treuhandarbeiten
  • Übernahme von Testamentsvollstreckungen
  • Auseinandersetzungsgutachten
  • Unternehmensbewertung
Durchsetzende Beratung
Wir stehen an Ihrer Seite, auch wenn es mal nicht so einfach ist., wenn es um Ihr Recht und um Ihr Geld geht. Das können wir für Sie tun:
  • Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Ausarbeitung von Einsprüchen
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden
  • Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung)
  • Vertretung vor dem Finanzgericht
  • Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten in Steuersachen

Es bereitet uns ausgesprochen Freude für Sie Geld zu sparen.

Steuerstrafverfahren
Am besten erst gar nicht soweit kommen lassen!


Eine strafrechtliche Beratung sollte schon lange vor der Abgabe einer unrichtigen oder unvoll-ständigen Steuererklärung einsetzen. Um strafrechtliche Tatbestände erst gar nicht entstehen zu lassen sprechen Sie mit uns über Ihre Pläne und Vorstellungen. Wir können fast immer zulässige und legale Konstruktionen finden die eine ähnliche Auswirkung haben, ohne dass Sie mit einem Fuß im Gefängnis stehen.

Gestaltung vorher:
Bereits die Gestaltung eines bestimmten steuerlichen Sachverhaltes kann strafrechtlich relevant sein. Verdeckte Gewinnausschüttung, Gestaltungsmissbrauch und Verträge mit nahen Angehörigen stehen immer im Visier von Betriebsprüfung und Steuerfahndung.

Wir überprüfen derartige Sachverhalte auf ihre Strafbarkeit hin und helfen Ihnen eine zulässige Lösung zu finden, die dem gewünschten Ziel nahe kommt, ohne den Graubereich zwischen steuerlich nicht anzuerkennenden Gestaltungen und Steuerhinterziehung zu berühren.

Bei Steuererklärungen:
Im Rahmen der verschiedenen Steuererklärungen ergeben sich fast regelmäßig strafrechtliche Problembereiche, z.B. durch unterschiedliche Auffassungen in der Literatur, der Rechtsprechung und Verwaltung oder durch den Ansatz von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Vieles können wir vorher abklären oder Sie auf eventuelle Risiken aufmerksam machen.

Bei der Betriebsprüfung:
Bei einer Betriebsprüfung ist des öfteren mit der Eröffnung eines Strafverfahrens zu rechnen. Wenn die Beamten die Prüfung überraschend unterbrechen oder den Verdacht einer Steuerhinterziehung durchblicken lassen, ist höchster Alarm geboten. Wir koordinieren mit Ihnen das weitere Vorgehen um die Weichen für ein eventuell anschließendes Strafverfahren richtig zu stellen.