Die
Ausbildung, die Erfahrung und die ständige Weiterbildung unserer
Mitarbeiter gewährleisten gute Arbeit und damit Ihren Nutzen = stressles für Sie
|
- Kein
Stress mit dem Finanzamt.
- Kein
Stress mit den Mitarbeitern wegen der Gehaltsabrechnung.
-
Keinen Stress mit den hundert verschiedenen Kassen, Genossenschaften
und Ämtern
-
Keinen Stress mit den Banken, weil klar erläuterte Bilanzen erstellt
werden.
|
- Durch
die BWA sehen Sie die monatliche Entwicklung.
-
Durch unsere Bilanzmoderation per Power Point "sehen" Sie
Ihre Zahlen visuell aufbereitet.
-
Auf Wunsch erhalten Sie aussagefähige Kennzahlen. Benchmarking
Intern und Extern für Sie.
-
Wir liefern Ihnen damit handfeste Unterlagen für Ihre Geschäftspolitik.
= Mehr Gewinn für die Zukunft!
|
Finanzbuchhaltung |
- Neben
der Erfüllung der unzähligen gesetzlichen Vorschriften werden
mit der Erfassung Ihrer Belege auch aussagefähige Unterlagen
für Sie erstellt.
- In
der Buchhaltung werden die Grundlagen für eine "richtige"
Bilanz gelegt mit all ihren Folgen für das Finanzamt und für
die Bank und damit für Ihr Geld.
- Sie
erhalten eine betriebswirtschaftliche Auswertung die wir gerne mit
Ihnen durchsprechen, damit Sie Folgerungen daraus ziehen können.
- Sie
erhalten die Umsatzsteuervoranmeldung.
- Auf
Wunsch erhalten Sie Branchenauswertungen zum Vergleich mit den Zahlen
der Konkurrenz.
- Auf
Betriebsprüfungen ober betriebsnahe Veranlagungen bereiten wir
Sie vor. Auf Wunsch werden wir beantragen, dass die Prüfungen
bei uns in der Kanzlei durchgeführt werden.
- Unser
Ziel: Ihnen Ärger und Stress abnehmen = Sie haben dann
Zeit für Dinge die Ihnen wichtig sind.
|
Lohnbuchhaltung |
- Pünktliche
und korrekte Abwicklung der Löhne und Gehälter sind mit
Voraussetzungen für einen ordentlichen Geschäftsablauf.
- Wir
nehmen Ihnen den gesamten Papierkrieg ab und erledigen für Sie
das ganze Formular- und Meldewesen.
- Wir
erstellen auch Meldungen und Bescheinigungen für das Arbeitsamt,
Krankengeld, Lohnfortzahlung, Verdienstbescheinigungen, Mutterschafts-
und Erziehungsgeld und Statistiken.
- Je nach
Wunsch erhalten sie ausgedruckte Schecks oder Überweisungen oder
auch elektronische Übertragungsanweisungen.
- Betriebsprüfungen
durch das Finanzamt oder die LVA/BfA werden auf Ihren Wunsch bei uns
in der Kanzlei durchgeführt.
- Unser
Ziel: Ihnen Ärger und Stress abnehmen = Sie haben dann
Zeit für Dinge die Ihnen wichtig sind.
|
Jahresabschluss |
Die
Erstellung von Jahresabschlüssen in den verschiedenen gesetzlich
vorgesehenen Formen und Arten ist unser täglich Brot.
Aber immer unter Absprache mit Ihnen über die anzuwendende Bilanzpolitik.
Warum Jahresabschluss? Der Jahresabschluss ist erforderlich
zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Steuerrecht, Handelsrecht,
GmbHG, AktG Kreditwesengesetz etc). Für Sie als Unternehmer ist
die Bilanzerstellung zum Teil notwendiges Übel (Finanzamt) oder
auch dringende Notwenigkeit (Kreditunterlagen) oder Vergangenheitsbewältigung
natürlich auch mit der Möglichkeit daraus für die Zukunft
zu lernen. Wenn Sie nur den Schnee von gestern aufarbeiten ist das viel
zu schade. Gestalten Sie die Bilanz und bringen Sie auch das zur Darstellung
was Ihnen wichtig ist.
Wem geben Sie eine Bilanz? Die Sichtweise der Bilanzleser
ist recht unterschiedlich und in der Zielrichtung und Auswirkung teilweise
auch richtig gegenläufig. Wir als Steuerberater haben einige legale
Möglichkeiten die Bilanzerstellung zu beeinflussen. Noch mehr Möglichkeiten
können ausgeschöpft werden, wenn Sie schon während des
Jahres mit uns sprechen.
Mit unserer Bilanzmoderation per Power Point gestalten
wir das Bilanzgespräch für Sie auf neue Weise und auf jeden
Fall interessant.
Hier ein Abriss dessen, was wir für Sie erledigen
können:
Jahresabschlussarbeiten und Deklarationsberatung:
- Erstellen
von Jahresabschlüssen oder beratende Mitwirkung
bei der Erstellung von Jahresabschlüssen
- Erstellung
von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
- Fertigung
von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen
- Erstellung
des Anlageverzeichnisses
- Erstellung
des Anhangs
- Erstellung
des Lageberichts
- Bilanzanalyse
mit Kennzahlen und Benchmarking
- Bilanz
und Basel II - Rating. Auswirkung und Optimierung des Kapitals. Wir
sind auch zugelassener Rating-Advisory
- Beratende
Mitwirkung bei allen Steuerfragen zu Jahresabschlüssen und zu
Fragen des Bilanzrechts und des Bilanzsteuerrechts
- Fertigung
sämtlicher laufender Steuererklärungen (Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, sonstige Steuerarten)
- Prüfung
von Steuerbescheiden
- Erarbeiten
von Anträgen aller Art (Stundung, Erlass)
|
Laufende
Steuerberatung |
- Unterstützung
bei steuerlichen Außenprüfungen und Verhandlungen
mit der Finanzverwaltung
- Führen
von Einspruchsverfahren und vorläufiger Rechtsschutz
- Einholen
von verbindlichen Zusagen bei Finanzbehörden
- Steuerplanung
- Steuerbelastungsvergleiche
- Gründungsberatung
|
Gestaltende
Steuerberatung |
Hier
können wir richtig viel für Sie tun. Hier können wir gestalten,
bevor Tatsachen geschaffen werden. Bevor Sie betriebliche oder private
Entscheidungen treffen, bieten wir Ihnen an mit uns zu reden. Wir werden
uns anstrengen für Sie das Beste zu erreichen, gemäß unserem
Credo: zuhören – verstehen – handeln.
Hier einige Beispiele:
Optimierung der Unternehmensstruktur, betrieblicher Abläufe und
Funktionen
- Rechtsformwahl
und Steuerbelastungsvergleich
- Steuerliche,
zivilrechtliche und betriebswirtschaftliche Optimierung von
Unternehmensstrukturen (Planung und Umsetzung)
- Betriebsaufspaltungs-
und Verpachtungskonzepte
- Steueroptimierte
Gestaltung der Unternehmensfinanzierung
- Gestaltung
und Steueroptimierung bei Betriebsübertragungen und Betriebsaufgabe
- Steuerorientierte
Vermögensumschichtungen zwischen Betriebs- und Privatsphäre
- Beratung
von vermögenden Personen durch Vermögensbilanzen
- Entwicklung
einer optimalen Vermögens- und Unternehmensstruktur
für die Nachfolgeregelung
- Maßnahmen
der vorweggenommenen Erbfolge
- Management
by out bzw. Management by in Konzepte
- Steueroptimale
Gestaltung von Testamenten
- Steuerfragen
der Nachlassabwicklung und Erbauseinandersetzung
- Entwicklung
einer steueroptimalen Veräußerungskonzeption
- Unterstützung
der Käuferseite bei der Entwicklung einer steueroptimalen
Finanzierung des Engagements
- Gestaltung
der steuerlichen Verwertung der Anschaffungskosten
- Beratung
zu Fragen der Stiftungen, Vermögenserhaltung und
Rechnungslegung von Stiftungen
- Abklärung
von Sanierungschancen
- Finanzierungs-
und Förderungsberatung
- Erstellung
von Unternehmensplänen
- Übernahme
von Beiratsfunktionen
- Übernahme
von Treuhandarbeiten
- Übernahme
von Testamentsvollstreckungen
- Auseinandersetzungsgutachten
- Unternehmensbewertung
|
Durchsetzende
Beratung |
Wir
stehen an Ihrer Seite, auch wenn es mal nicht so einfach ist., wenn es
um Ihr Recht und um Ihr Geld geht. Das können wir für Sie tun:
- Beratung
und Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
-
Ausarbeitung von Einsprüchen
-
Vertretung bei Betriebsprüfungen
-
Vertretung gegenüber Finanzbehörden
-
Beratung im Steuererhebungsverfahren (Stundung, Erlass, Niederschlagung)
-
Vertretung vor dem Finanzgericht
-
Vertretung vor dem Bundesfinanzhof
-
Vertretung vor Verwaltungsgerichten in Steuersachen
Es bereitet
uns ausgesprochen Freude für Sie Geld zu sparen.
|
Steuerstrafverfahren |
Am
besten erst gar nicht soweit kommen lassen!
Eine strafrechtliche Beratung sollte schon lange vor der Abgabe einer
unrichtigen oder unvoll-ständigen Steuererklärung einsetzen.
Um strafrechtliche Tatbestände erst gar nicht entstehen zu lassen
sprechen Sie mit uns über Ihre Pläne und Vorstellungen. Wir
können fast immer zulässige und legale Konstruktionen finden
die eine ähnliche Auswirkung haben, ohne dass Sie mit einem Fuß
im Gefängnis stehen.
Gestaltung vorher:
Bereits die Gestaltung eines bestimmten steuerlichen Sachverhaltes kann
strafrechtlich relevant sein. Verdeckte Gewinnausschüttung, Gestaltungsmissbrauch
und Verträge mit nahen Angehörigen stehen immer im Visier
von Betriebsprüfung und Steuerfahndung.
Wir überprüfen derartige Sachverhalte auf
ihre Strafbarkeit hin und helfen Ihnen eine zulässige Lösung
zu finden, die dem gewünschten Ziel nahe kommt, ohne den Graubereich
zwischen steuerlich nicht anzuerkennenden Gestaltungen und Steuerhinterziehung
zu berühren.
Bei Steuererklärungen:
Im Rahmen der verschiedenen Steuererklärungen ergeben sich fast
regelmäßig strafrechtliche Problembereiche, z.B. durch unterschiedliche
Auffassungen in der Literatur, der Rechtsprechung und Verwaltung oder
durch den Ansatz von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben. Vieles
können wir vorher abklären oder Sie auf eventuelle Risiken
aufmerksam machen.
Bei
der Betriebsprüfung:
Bei einer Betriebsprüfung ist des öfteren mit der Eröffnung
eines Strafverfahrens zu rechnen. Wenn die Beamten die Prüfung
überraschend unterbrechen oder den Verdacht einer Steuerhinterziehung
durchblicken lassen, ist höchster Alarm geboten. Wir koordinieren
mit Ihnen das weitere Vorgehen um die Weichen für ein eventuell
anschließendes Strafverfahren richtig zu stellen.
|