Vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftspüfer sind als Prüfer, Berater, Gutachter und Treuhänder für Unternehmen und Privatpersonen tätig. Unsere Aufgabe besteht unter anderem darin, freiwillige oder gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfungen durchzuführen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen vBP oder einen Wirtschaftsprüfer ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ab sogenannten mittelgroßen Kapitalgesellschaften, sowie Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen, unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie betrieben werden und für börsennotierte Aktiengesellschaften.
Eine Kapitalgesellschaft ist „mittelgroß“, wenn sie mindestens zwei der drei folgenden Merkmale erfüllt oder überschreitet:
• 6.000.000 EURO Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen
Fehlbetrages
• 12.000.000 EURO Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
• 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Die Prüfungspflicht tritt laut Gesetz automatisch ein, wenn eine Kapitalgesellschaft an zwei aufeinander folgenden Bilanzstichtagen mindestens als mittelgroß einzustufen ist. Diese 2-Jahres-Regel gilt nicht für Unternehmen, die unter das Publizitätsgesetz fallen und für börsennotierte Aktiengesellschaften.
Lässt eine prüfungspflichtige Kapitalgesellschaft ihren Jahresabschluss nicht prüfen, kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden und ist damit nichtig.
Die negativen Folgen: Es gibt keine wirksame Gewinnverteilung (bei Insolvenz kann der ausgezahlte Gewinn wieder zurückgefordert werden). Die Geschäftsführer haften für den daraus entstehenden Schaden (§43 (2) GmbHG). Auch die nachfolgenden Jahresabschlüsse sind wegen des Bilanzzusammenhangs nichtig. Einziger Ausweg ist die nachträgliche Prüfung.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche andere gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie z.B. Verschmelzungsprüfungen, aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfung bei Sachgründung einer Kapitalgesellschaft, Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung usw.
Aber auch gesetzlich nicht geregelte Prüfungen und Leistungen gehören zu unserem Aufgabengebiet, wie z.B. Unterschlagungsprüfungen, Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, Überschuldungsprüfung, Prüfung und Beratung bei Vormundschafts-angelegenheiten, Pflegschaften, Nachlassverwaltung, Vermögensverwaltung, Unternehmens-bewertung, Testamentsvollstreckung, Beirat, Treuhänder.
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