Testament

Damit Ihr letzter Wille auch verstanden wird


Nie zu früh – oft zu spät – dann haben wir das große Dilemma. Damit es in Ihrer Familie nicht zu einem Scherbenhaufen oder gar zu einer Flut von Streit, Prozesskosten, hohen Erbschaftssteuern
und erheblichen Vermögensverlusten kommt, sollten Sie rechtzeitig mit uns über Ihr Testament sprechen.

Wenn Sie ohne Testament versterben, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. (Blutlinie nach unten, nach oben, zur Seite, zusätzlich Ehepartner und Adoption und eingetragene Lebensgemeinschaft, eventuell in einer Erbengemeinschaft „verbunden“ und einer davon will bestimmt sofort Geld sehen).
Wollen Sie das? Oder dass gar der Fiskus alles erbt?
Wenn nein, es gibt sehr viele gestalterische Möglichkeiten – auch an der gesetzlichen Erbfolge vorbei, Menschen zu bedenken die einem nahe stehen. Es führt zu einer großen innerlichen Erleichterung, wenn Sie wissen, dass eine steuerrechtlich und vermögensrechtlich günstige Lösung festgelegt wurde oder eine für alle vorteilhafte Vermögensübertragung vorgenommen wurde. Wenn Sie kein Testament erstellen, dann sagt unsere Erfahrung:
1 Erbe = eitel Sonnenschein
2 Erben = schon bewölkt
3 Erben = tiefdunkle Regenwolken
über 3 Erben = Blitz, Donner und Hagelschlag

Also sprechen Sie mit uns über die verschiedenen Arten von Testamenten, über die Möglichkeiten und über Unmöglichkeiten in die gesetzliche Erbfolge gestalterisch einzugreifen.
Stichworte: Öffentliches oder eigenhändiges privatschriftliches Testament, Nottestament, Testierfähigkeit, Berliner- Ehegatten- gemeinschaftliches Testament, Widerruf, Erbrecht, Erbvertrag statt Testament, Erbeinsetzung, Enterbung, Erbverzicht, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung, Pflichtteil, Pflichtteilsentziehung, Maßnahmen zum Schutz des Lebenswerkes, Sicherung des Testamentes (wohin damit?), Vormund für Kinder, Testamentsvollstreckung z.B. durch den Steuerberater.
Reden Sie mit uns über legale Mittel zur Minderung der Schenkungs- und der Erbschaftssteuer. Ihre Erben und vor allen Dingen Sie selbst sind froh und erleichtert, wenn endlich „was geschrieben“ wurde.
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Das Testament ist Teil des Erbrechts. Das so genannte Patiententestament (Patientenverfügung) hat nichts mit dem Erbrecht zu tun. Es regelt den Umfang der medizinischen und pflegerischen Betreuung wenn der Patient später keinen Willen mehr bilden kann (Betreuungsverfügung). Wir empfehlen sehr eine solche Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Denken Sie auch daran, dass nach Ihrem Tod die Kosten weiter laufen und jemand die Rechnungen bezahlen muss. Bitte daher eine Bankvollmacht über den Tod hinaus ausfüllen und der Bank vorlegen.